
Unsere Geschichte: Deichschutz im Wandel der Zeit bis heute
Der Schutz vor Hochwasser und Sturmfluten prägt das Leben in der Elbmarsch seit Jahrhunderten. Aus der Verantwortung einzelner Deichpflichtiger entwickelte sich im Laufe der Zeit eine gemeinschaftliche Aufgabe. Heute sorgt der Artlenburger Deichverband dafür, dass die Deiche in seinem Verbandsgebiet unterhalten und kontrolliert werden. Bei Hochwasser oder Sturmflut wirkt er gemeinsam mit Behörden und Einsatzkräften an ihrer Verteidigung mit.
Unser Verbandsgebiet erstreckt sich entlang des südlichen Elbufers von Walmsburg bis in den Raum Hoopte. Wir betreuen Deiche an der Elbe sowie an Ilmenaukanal, Neetzekanal und Roddau. Hinter diesen Schutzanlagen leben und arbeiten Menschen, deren Sicherheit eng mit dem Zustand der Deiche verbunden ist.
Früher: Jedem sein Stück Deich
Die Geschichte der Deiche in unserer Region reicht weit vor die Gründung unseres Verbandes zurück. Schon früh wurden die Niederungen entlang der Elbe eingedeicht, um Siedlungen und landwirtschaftliche Flächen vor Überschwemmungen zu schützen.
Die Deichunterhaltung war über lange Zeit unmittelbar mit dem Grundbesitz verbunden. Bestimmten Grundstücken waren einzelne Deichabschnitte zugeordnet. Diese Abschnitte wurden Deichkabel genannt.
Die jeweiligen Kabelinhaber mussten dafür sorgen, dass ihre Deichstücke in ordnungsgemäßem Zustand blieben. Sie mähten die Böschungen, besserten Schäden aus und hatten vorgeschriebene Abmessungen einzuhalten. Nach Hochwasser oder Eisgang konnte das eine schwere und aufwendige Arbeit sein.
Die Grenzen der einzelnen Deichkabel wurden zunächst mit Holzpfählen und später mit nummerierten Steinen gekennzeichnet. Einige dieser alten Deichkabelsteine erinnern noch heute an eine Zeit, in der die regelmäßige Deichunterhaltung vor allem auf den Schultern einzelner Grundstückseigentümer lag.
Daneben gab es gemeinschaftlich finanzierte Aufgaben. Für größere Bauarbeiten und außergewöhnliche Schäden wurden Geldbeiträge erhoben. Die Unterscheidung zwischen der ordentlichen Deichlast an den einzelnen Kabeln und der außerordentlichen Deichlast für größere gemeinschaftliche Arbeiten prägte das Deichwesen über viele Jahre.
1862 und 1889: Grundlagen für den Verband
Ein wichtiger Schritt war die Deich- und Sielordnung für das Fürstentum Lüneburg vom 15. April 1862. Sie regelte unter anderem die Erhaltung und Veränderung der Deiche, die Deichlast sowie die Deichverteidigung. In ihrem Zusammenhang wurde der Artlenburger Deichverband gebildet.
Bis der Verband arbeitsfähig war, vergingen allerdings noch viele Jahre. Zunächst mussten unter anderem das Verbandsgebiet abgegrenzt und die Grundlagen für die Beitragserhebung geschaffen werden.
Am 8. November 1889 trat die erste Deputiertenversammlung des Artlenburger Deichverbandes zusammen. Dieses Datum gilt als Gründungsdatum unseres Verbandes in seiner damaligen organisatorischen Form.
Die Deputierten vertraten die Interessen der Mitglieder. Die Verwaltung des Verbandes lag seinerzeit jedoch weitgehend bei den zuständigen Behörden. Der Verband erhob bei Bedarf Geldbeiträge für besondere Arbeiten; die gewöhnliche Unterhaltung der zugeteilten Deichkabel blieb bei den jeweiligen Pflichtigen.
1937: Ein neuer Rahmen für Wasser- und Bodenverbände
Im Jahr 1937 wurde das Recht der Wasser- und Bodenverbände neu geordnet. Auch der Artlenburger Deichverband gehörte zu den bestehenden Deichverbänden, die diesem rechtlichen Rahmen zugeordnet wurden.
Bis zur späteren Umgestaltung blieb die Verwaltung unseres Verbandes weiterhin stark behördlich geprägt. Die Deputierten wirkten mit, während wesentliche Entscheidungen von den zuständigen Behörden ausgingen.
1953: Satzung und Selbstverwaltung
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Verbandsgebiet geringfügig erweitert. Weitere Grundstückseigentümer wurden dadurch in den Verband einbezogen. Zur Vorbereitung der organisatorischen Umgestaltung wurde zwischen 1948 und 1951 ein neues Beitragskataster erstellt.
Die Bezirksregierung Lüneburg erließ am 8. August 1953 die Umgestaltungsverfügung für den Artlenburger Deichverband. Der Umgestaltungsplan trat am 1. September 1953 in Kraft. Der Verband erhielt seine erste Satzung und damit eine Grundlage für eine umfassendere Selbstverwaltung.
Am 19. November 1953 wurden nach unserer 100-Jahr-Chronik der erste Vorstand und der erste Verbandsvorsteher gewählt. Erster Deichhauptmann wurde Friedrich Kloodt aus Lüdershausen.
Wichtig ist der Unterschied zu heute: Die Pflicht der Kabelinhaber zur ordentlichen Unterhaltung ihrer Deichabschnitte blieb zunächst bestehen. Die Umgestaltung von 1953 beendete die Deichkabelwirtschaft also noch nicht.
1963: Das Niedersächsische Deichgesetz verändert die Deichunterhaltung
Ein grundlegender Wandel folgte zehn Jahre später. Das Niedersächsische Deichgesetz vom 1. März 1963 trat grundsätzlich am 1. April 1963 in Kraft und schuf einen neuen landesrechtlichen Rahmen für das Deichwesen.
Für unseren Verband hatte dies eine besonders greifbare Folge: Die Deichkabelwirtschaft endete. Die regelmäßige Unterhaltung lag nun nicht mehr bei den einzelnen Kabelinhabern für ihre jeweils zugewiesenen Deichstücke. Der Verband führte die anfallenden Arbeiten fortan mit eigenen Arbeitskräften und unter verstärktem Einsatz von Maschinen aus.
Das war eine tiefgreifende Veränderung für die Menschen an den Deichen und für die Organisation des Verbandes. Aus vielen einzeln zu unterhaltenden Abschnitten wurde eine gemeinschaftlich organisierte Unterhaltungsaufgabe.
Für die Beitragserhebung wurden bereits vor 1963 Kataster geführt. Nach dem Ende der Deichkabelwirtschaft diente das Beitragskataster weiterhin als Grundlage für die Erhebung der Geldbeiträge.
Die gemeinschaftliche Finanzierung war allerdings keine völlig neue Idee. Bereits zuvor hatten Mitglieder Geldbeiträge für außergewöhnliche Deichlasten geleistet. Neu war vor allem, dass die regelmäßige Unterhaltung nicht mehr persönlich an ein bestimmtes Deichkabel gebunden blieb.
Nach der Sturmflut: Deiche werden ausgebaut
Die schwere Sturmflut im Februar 1962 verursachte an der deutschen Küste große Schäden. Unser Verbandsgebiet kam nach der Verbandshistorie ohne größere Schäden davon. Dennoch führte die Katastrophe vor Augen, welche Folgen unzureichender Schutz haben kann.
In Niedersachsen wurde der Küstenschutz in den folgenden Jahren verstärkt. Auch in unserem Gebiet wuchsen die Anforderungen an Deiche, Schutzanlagen und Deichverteidigung.
Ab 1974 begann ein umfangreiches Deichausbauprogramm. Über viele Jahre wurden Deichabschnitte erhöht, verstärkt oder erneuert. Hinzu kamen Deichverteidigungswege, Überfahrten und weitere Einrichtungen, die für die Unterhaltung und den Einsatz benötigt werden.
Mit den Bauvorhaben wuchs auch der organisatorische Aufwand: Flächen mussten bereitgestellt, Maßnahmen vorbereitet und Arbeiten mit Behörden, Gemeinden, Eigentümern und ausführenden Unternehmen abgestimmt werden.
1989: Ein Betriebshof für den Verband
Mit der gemeinschaftlich organisierten Deichunterhaltung wuchsen im Laufe der Zeit auch der Maschinen- und Gerätebestand sowie der Bedarf an geeigneten Arbeits- und Lagermöglichkeiten.
Im Jubiläumsjahr 1989 wurde der Betriebshof des Artlenburger Deichverbandes in Hohnstorf eingeweiht. Er ist ein wichtiger Standort für die praktische Arbeit an unseren Deichen und für die Vorbereitung auf die Deichverteidigung.
Die 1990er-Jahre: Ein größeres Verbandsgebiet und eine neue Satzung
Eine weitere wichtige Veränderung betraf das geschützte Gebiet unseres Verbandes. Die Bezirksregierung Lüneburg setzte dessen Grenzen mit einer Verordnung vom 1. September 1994 neu fest. Damit war nach der Präambel unserer Satzung eine erhebliche Erweiterung des Verbandes verbunden.
Die Veränderung erforderte auch Anpassungen der verbandlichen Regelungen. Der Verbandsausschuss beschloss 1997 und 1998 Satzungsänderungen. Die Satzung wurde am 30. September 1998 in neuer Fassung bekannt gemacht und löste die Satzung vom 8. Juni 1993 ab.
Mit einer weiteren Verordnung vom 22. März 2000 wurde das geschützte Gebiet erneut durch die Bezirksregierung nach Auslegung und Prüfung festgesetzt. Dabei wurde die Verordnung von 1994 aufgehoben. Später kamen ergänzende Regelungen über Widmungen durch das Land Niedersachsen (NLWKN) und Verbandsgebietserweiterungen für Alt Wendischthin, Walmsburg und Alt Garge durch den Landkreis Lüneburg und entsprechende Satzungsänderungen durch den Artlenburger Deichverband hinzu.
Das Verbandsgebiet ist für unsere Arbeit von besonderer Bedeutung: Es bestimmt den räumlichen Bezug unserer Aufgaben und ist eine wichtige Grundlage für die Erfassung der Verbandsmitglieder und die Beitragserhebung.
Hochwasser und Sturmfluten: Erfahrungen aus unserer Geschichte
Unser Verbandsgebiet ist unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt. Hochwasser aus dem Einzugsgebiet der Elbe kann die Deiche ebenso beanspruchen wie Sturmfluten im Tidebereich. Treffen erhöhte Abflüsse und hohe Tiden zusammen, beobachten wir ihre Auswirkungen besonders aufmerksam.
Die folgenden Ereignisse geben einen Einblick in ausgewählte Hochwasser- und Sturmflutlagen. Die Übersicht ist nicht vollständig.
1974/1975: Hochwasser im Winter
Im Winter 1974/1975 mussten mehrere Hochwasserwellen bewältigt werden. Im Dezember 1974 traf eine Sturmflut auf eine bereits ablaufende Hochwasserwelle. Im Januar 1975 gefährdete eine weitere Welle eine Deichrampe im Bereich Wendewisch.
2002: Das große Elbehochwasser
Das Sommerhochwasser im August 2002 stellte unsere Region vor eine große Herausforderung. Im Landkreis Lüneburg wurde Katastrophenalarm festgestellt.
In Bleckede, Walmsburg und Alt Garge wurden damals provisorische Dämme errichtet, um Bereiche ohne ausreichenden Deichschutz zu sichern. Feuerwehren, Hilfsorganisationen und viele weitere Helferinnen und Helfer waren im Einsatz. In den Folgejahren wurden Schäden beseitigt und Schutzanlagen weiter ausgebaut.
2003: Eishochwasser an der Elbe
Schon im folgenden Winter wurden die Deiche erneut stark beansprucht. Beim Eishochwasser 2003 schoben sich bei Radegast Eisschollen teilweise über die Deichkrone. Das Ereignis zeigte, dass neben hohen Wasserständen auch Eisgang eine besondere Gefahr für die Deichsicherheit darstellen kann.
2006 und 2011: Erneute Hochwasserlagen
In den Jahren 2006 und 2011 folgten weitere schwere Elbehochwasser. Wieder waren unsere Beschäftigten, die Deichgeschworenen und Deichwachen sowie zahlreiche weitere Einsatzkräfte gefordert.
Auch die Schutzsituation entwickelte sich weiter. Während in den Jahren 2002 und 2006 in Teilen von Bleckede, Walmsburg und Alt Garge noch provisorische Dämme benötigt wurden, war der neue Deich in Bleckede beim Hochwasser 2011 bereits fertiggestellt. In Walmsburg waren die Arbeiten weitgehend abgeschlossen. In Alt Garge musste noch provisorisch geschützt werden.
In den Jahren 2011 und 2012 übernahm unser Verband die neuen Hochwasserdeiche in Alt Wendischthun und Walmsburg in seine Trägerschaft und Unterhaltung.
2013: Eine außergewöhnliche Belastungsprobe
Das Elbehochwasser im Juni 2013 bleibt vielen Menschen in unserer Region in besonderer Erinnerung. Am 5. Juni 2013 stellte der Landkreis Lüneburg den Katastrophenfall fest. Wir hatten bereits zuvor Deichgeschworene aktiviert, Deichwachen aufziehen lassen und Vorbereitungen zur Deichverteidigung getroffen.
Über Tage hinweg waren viele Menschen im Einsatz. Beschäftigte des Verbandes, Deichgeschworene, Deichwachen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Bundeswehr, Polizei und zahlreiche freiwillige Helferinnen und Helfer unterstützten die Deichverteidigung. Für diese große Hilfsbereitschaft und Solidarität sind wir bis heute dankbar.
Im Anschluss an das Hochwasser gaben wir eine Informations- und Dankesschrift heraus. Sie erinnert an die Ereignisse und an die vielen Menschen, die zum Schutz unserer Region beigetragen haben.
Die Beseitigung der Hochwasserschäden beschäftigte uns und unsere Partner über mehrere Jahre. Unter anderem wurden Fahrspuren auf Deichkronen beseitigt, Deichüberfahrten saniert und Deichverteidigungswege stellenweise verbreitert. Anfang 2017 berichteten wir über die gemeinsame Abnahme der Reparaturen mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
2022: Sturmfluten im Tidebereich
Anfang 2022 führten die Sturmtiefs „Nadia" und „Zeynep" zu hohen Wasserständen im Tidebereich der Elbe. Besonders betroffen von den erhöhten Wasserständen war der Abschnitt zwischen Rönne und Laßrönne. Die Deichgeschworenen in den betroffenen Wachbezirken standen bereit.
Die Ereignisse erinnern daran, dass wir nicht nur auf Hochwasser aus dem Oberlauf der Elbe vorbereitet sein müssen. Auch Sturmfluten können unsere Deiche stark beanspruchen.
2023/2024: Hochwasser und hohe Tiden
Zum Jahreswechsel 2023/2024 beobachteten wir eine längere Hochwasserlage an der Elbe. Gleichzeitig wirkten erhöhte Tiden auf den Übergangsbereich unseres Verbandsgebietes. Unsere Mitarbeiter kontrollierten die Deiche und beobachteten unter anderem Sicker- und Qualmwasserstellen.
Im Januar 2024 galt zeitweise die Alarmstufe 1 mit Kontrolldienst. Sie wurde am 16. Januar aufgehoben. Auch diese Lage zeigte, wie wichtig es ist, die Deiche während eines Hochwassers und bei anschließend fallenden Wasserständen aufmerksam zu beobachten.
2026: Neue Grundlagen für die Beiträge
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen unserer Arbeit verändern sich weiter. Ein jüngeres Beispiel ist die achte Satzungsänderung, die der Verbandsausschuss 2026 beschloss.
Seit dem Beitragsjahr 2026 erfolgt die Beitragsberechnung nach den geänderten Vorgaben des Niedersächsischen Deichgesetzes und unserer angepassten Satzung. An die Stelle des bisherigen Grundsteuermessbetrags treten flurstücks- und gebäudebezogene Bemessungszahlen.
Die Form der Beitragserhebung hat sich damit erneut verändert. Geblieben ist der gemeinschaftliche Gedanke: Die Verbandsmitglieder tragen zur Finanzierung der Aufgaben bei, die der Erhaltung unserer Deiche dienen.
Aus Erfahrungen lernen
Hochwasserschutz besteht nicht nur aus dem Bau und der Verstärkung von Deichen. Ebenso wichtig sind ihre regelmäßige Pflege, die Kontrolle der Anlagen und eine verlässliche Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Unterhaltung der Deiche und der zugehörigen Einrichtungen. Die Deichgeschworenen helfen dabei, die Kontrollen in ihren Wachbezirken zu organisieren. Deichwachen und Einsatzkräfte stehen bereit, wenn eine Hochwasser- oder Sturmflutlage es erfordert.
Zur Vorbereitung gehören auch praktische Übungen. Am Feuerwehrhaus in Bleckede entstand nach dem Hochwasser 2013 ein Übungsgelände mit einem Übungsdeich. Dort können Einsatzkräfte Maßnahmen der Deichverteidigung unter möglichst realistischen Bedingungen trainieren.
Auch digitale Hilfsmittel unterstützen unsere Arbeit. Aus den Erfahrungen des Hochwassers 2013 entstand die Idee zur Deich-App, die 2014 gemeinsam mit dem Vermessungsbüro Kiepke entwickelt wurde.
Gemeinsam in die Zukunft
Der Schutz unserer Region bleibt eine dauerhafte Aufgabe. Wir arbeiten deshalb daran, unsere Deiche und Anlagen zu erhalten und an künftige Anforderungen anzupassen.
Zu unseren Vorhaben gehört die geplante Deichrückverlegung Vitico zwischen Bleckede und Radegast. Ziel ist es, der Elbe bei Hochwasser mehr Raum zu geben und zugleich Möglichkeiten für die Entwicklung der Auenlandschaft zu schaffen.
Ein weiteres Vorhaben ist die Nacherhöhung und Verstärkung des vorhandenen Deiches zwischen Radegast und dem Viehsteig bei Garlstorf. Über beide Projekte informieren wir auf den jeweiligen Projektseiten.
Unsere Geschichte zeigt: Verlässlicher Hochwasserschutz braucht Erfahrung, Sachverstand und Menschen, die Verantwortung übernehmen - im täglichen Einsatz ebenso wie bei Hochwasser und Sturmflut. Diese Menschen gehen aus der Solidargemeinschaft der Verbandsmitglieder hervor.
Ihnen allen gilt unser Dank.